AG KI
Fürs blinde und sehbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit zusätzlichen Beeinträchtigungen ist die Teilhabe am Leben und am Lernen sowie die Teilhabe am Arbeitsprozess grundlegend erschwert. Somit ist ein spezifischer und eigenständiger Förderbedarf gegeben.
Über uns
Förderbedarf
linde und sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Beeinträchtigungen haben in allen lebenspraktischen Belangen einen erheblichen Mehrbedarf an Förderung und Unterstützung. Die Wahrnehmung und Kontrolle der Umwelt, die für einen konstruktivistischen Umgang mit der Lebenswelt erforderlich sind, erfolgen taktil und/(oder) im Zusammenwirken von Gehör‑, Tast‑, Geruchs- und Geschmackssinn, von Gedächtnisleistung und Vorstellungsvermögen. Visuelle Eindrücke sind oft kein zuverlässiges Abbild der Realität und führen bei sehbehinderten Menschen mit weiteren Beeinträchtigungen zu einem deutlich erschwerten Lern- und Verarbeitungsprozess, zu unvollständigen Informationen im Erwerb von Erfahrungen und Kompetenzen.
Der Förderbedarf ist demzufolge nicht nur allein auf den Bereich Sehen beschränkt, sondern umfasst auch die Bereiche Hören, Sprache, geistige Entwicklung, emotionale und/oder soziale Entwicklung, Lernen, motorische und körperliche Entwicklung. Wenn die Förderung in diesen Bereichen den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht, ist es möglich, eine echte Teilhabe am Lernprozess, insbesondere im Hinblick auf die inklusive Beschulung, zu realisieren. Diese Unterstützung ist aber auch zur Sicherstellung beruflicher Teilhabe erforderlich. Nur durch eine angemessene Unterstützung ist eine soziale Einbindung, verbunden mit weitestgehender Autonomie, zu erreichen.
So wie das Kind oder der Jugendliche der allgemeinen Schulpflicht nachkommen möchte, hat der Erwachsene den Wunsch nach Ausbildung, Arbeit oder das Interesse einer ihm möglichen Betätigung nachgehen zu wollen. Dadurch wird Förderung ein wichtiges Element für die Identitätsfindung der Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen.
Lebenslanges Lernen
Veranstaltungen
Das Leben lehrt, dass lebenslanges Lernen ein ständiges Muss zur Entwicklung und zum Erhalt von Fähigkeiten und Fertigkeiten ist. Lebenslanges Lernen hat in den letzten Jahrzehnten steigende Aufmerksamkeit erhalten und den Einzug in viele bildungspolitische Forderungen und Konzepte gefunden. Die Europäische Kommission hat daraufhin ein „Memorandum über lebenslanges Lernen“ vorgelegt. Danach kann Lernen nicht nur in Alters- und Klassenstufen oder nach rechtlicher Verpflichtung gewürdigt werden, sondern ist als Bestandteil des gesamten Lebens zu betrachten.
Vorstand
Vorstand der AG (Stand 2019)
Sprecherin der AG
Name Nachname
Beispielstraße 5
Beispielort
Tel. 0122343289158
maxi.musterfrau@vbs.eu
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