Geschäfts­ord­nung

Geschäfts­ord­nung für die Orga­ne des Ver­ban­des für Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­päd­ago­gik e. V. (VBS)

 
§ 1 Ver­wal­tungs­rat

Die Vor­sit­zen­den des VBS laden zur ordent­li­chen Ver­wal­tungs­rats­sit­zung spä­tes­tens vier Wochen vor­her schrift­lich ein. Die Ein­la­dung ent­hält die vor­läu­fi­ge Tages­ord­nung. Spä­tes­tens zwei Wochen vor der Sit­zung wer­den den Mit­glie­dern des Ver­wal­tungs­ra­tes zuge­sandt: 
˗der Finanz­be­richt für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr,
˗der Finanz­plan für das lau­fen­de Geschäfts­jahr,
˗der Bericht des Vor­stan­des,
˗die Berich­te der Lan­des­ver­bän­de und Lan­des­grup­pen,
˗der Bericht des Sprechers/der Spre­che­rin der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz,
˗der Bericht der Schrift­lei­tung der Ver­bands­zeit­schrift,
˗der vol­le Wort­laut vor­lie­gen­der Anträ­ge.

Ein/e Vorsitzende/r lei­tet die Ver­wal­tungs­rats­sit­zung. Die Lei­tung der Sit­zung kann einem ande­ren Mit­glied des Vor­stands über­tra­gen wer­den. 
Der Ver­wal­tungs­rat wählt und beschließt mit ein­fa­cher Mehr­heit der abge­gebenen Stim­men. Ein Mit­glied des Ver­wal­tungs­ra­tes, das durch die Beschluss­fas­sung ent­las­tet oder von einer Ver­bind­lich­keit befreit wer­den soll, hat bei der ent­spre­chen­den Abstim­mung kein Stimm­recht. 
Die Sit­zun­gen des Ver­wal­tungs­ra­tes kön­nen ent­we­der als Präsenzver­sammlung oder als Online- bzw. Hybrid-Ver­samm­lung durch­ge­führt wer­den. Es gel­ten ana­log die Rege­lun­gen der Sat­zung des VBS (§ 7, 5). 

§ 2 Der Vor­stand

Der Vor­stand tritt zu einer Sit­zung zusam­men, wenn eine/r der Vor­sit­zen­den oder zwei Mit­glie­der des erwei­ter­ten Vor­stan­des dies für not­wen­dig erach­ten. 
Zu den Sit­zun­gen des Vor­stan­des laden die Vor­sit­zen­den i. d. R. drei Wochen vor­her ein. Die Ein­la­dung gilt fer­ner als frist­ge­recht, sofern alle Vorstands­mitglieder die­ser zustim­men. Der Ein­la­dung ist die vor­läu­fi­ge Tages­ord­nung bei­zu­fü­gen, aus der Ort und Ter­min der Sit­zung her­vor­ge­hen. Es muss gewähr­leis­tet sein, dass kei­nem Vor­stands­mit­glied die Teil­nah­me aus dienst­li­chen Grün­den unmög­lich ist. Die Sit­zung wird von einem/einer der Vor­sit­zen­den gelei­tet. Er/Sie kann ein ande­res Mit­glied des Vor­stan­des mit der Lei­tung der Sit­zung beauf­tra­gen. 
Sit­zun­gen des Vor­stands kön­nen ent­we­der als Prä­senz­ver­samm­lung oder als Online- bzw. Hybrid-Ver­samm­lung durch­ge­führt wer­den. Es gel­ten ana­log die Rege­lun­gen der Sat­zung des VBS (§7, 5). 
Der Vor­stand infor­miert die/den Sprecher/in und dessen/deren Stell­ver­tre­tung der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz zum Ende des Geschäfts­jah­res über die aktu­el­le Anzahl der Vertreter/innen der Lan­des­ver­bän­de und ‑grup­pen in einer Dele­gier­ten­ver­samm­lung.

Der Vor­stand bestellt die Mit­glie­der für die gemein­sa­men Fach­aus­schüs­se nach Rück­spra­che mit dem Lei­tungs­team der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz. 
Der Vor­stand bzw. ein aus sei­ner Mit­te bestell­tes Vor­stands­mit­glied ver­wal­tet im Rah­men des vom Ver­wal­tungs­ra­tes fest­ge­leg­ten Sum­men die Verbands­kasse. Ent­schei­dun­gen über Aus­ga­ben und Anträ­ge trifft der Vor­stand ein­mü­tig im Rah­men sei­ner Sit­zun­gen. 

§ 3 Arbeits­ge­mein­schaf­ten, Arbeits­krei­se und Pro­jekt­grup­pen

1 Arbeits­ge­mein­schaf­ten (AG)

1.1Allgemeines
Ein Schwer­punkt der Ver­bands­ar­beit ist die Tätig­keit der Arbeits­ge­mein­schaf­ten. Per­so­nen, die sich für Bil­dung und Teil­ha­be blin­der und seh­be­hin­der­ter Men­schen inter­es­sie­ren oder enga­gie­ren tref­fen sich in den Arbeits­ge­mein­schaf­ten, um spe­zi­el­le theo­re­ti­sche oder prak­ti­sche The­men des Auf­ga­ben­fel­des der jewei­li­gen AG zu erör­tern und zu bear­bei­ten.

1.2 Tätig­keits­be­schrei­bung
Eine Arbeits­ge­mein­schaft ver­tritt jeweils einen beson­de­ren Auf­ga­ben­schwer­punkt, zu dem die­se AG gegrün­det wur­de, und ver­tieft unter über­grei­fen­den Gesichts­punk­ten die­se spe­zi­el­len Fra­ge­stel­lun­gen. Sie ver­tritt ihr Auf­ga­ben­feld inner­halb des Ver­ban­des gegen­über dem Vor­stand, in Abspra­che mit die­sem auch gegen­über Drit­ten. Sie hält Kon­takt zu fach­lich ver­gleich­bar aus­ge­rich­te­ten natio­na­len und inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­bän­den und arbei­tet mit die­sen zusam­men. Bei spe­zi­el­len Fra­ge­stel­lun­gen ent­wi­ckelt sie auch fach­li­che Stel­lung­nah­men, Impul­se und Initia­ti­ven; eine Ver­öf­fent­li­chung ins­be­son­de­re der Stel­lung­nah­men im Namen des VBS erfolgt nach Rück­spra­che mit der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz und dem Vor­stand.

1.3 AG-Vor­stand
Jede AG wählt eine/n Leiter/in und in der Regel eine/n stellvertretende/n Leiter/in, die Mit­glie­der des Ver­ban­des sein müs­sen. Sie wer­den in der Regel für eine Amts­zeit von vier Jah­ren gewählt; Wie­der­wahl ist mög­lich. Die Wahl fin­det in Ver­bin­dung mit einer AG-Tagung statt; sie ist bei der öffent­li­chen Ein­la­dung anzu­kün­di­gen. Gewählt wird mit ein­fa­cher Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men der anwe­sen­den VBS-Mit­glie­der.
Die Wahl wird vom Vor­stand bestä­tigt. Eine Ableh­nung durch den Vor­stand kann nur nach umfas­sen­der Begrün­dung erfol­gen; die/der Sprecher/in und dessen/deren Stell­ver­tre­tung kön­nen als Mediator/innen hin­zu­ge­zo­gen wer­den.
Zur Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben kön­nen — nach Rück­spra­che mit der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz — der/die Leiter/in und die Stell­ver­tre­tung der AG wei­te­re Mit­glie­der in den erwei­ter­ten Vor­stand beru­fen.

1.4 AG-Tagun­gen
Jede AG führt mög­lichst ein­mal im Jahr eine län­der­über­grei­fen­de Fort­bil­dungs­maß­nah­me durch. Die­se Tagun­gen sind offen. Die AG-Tagun­gen kön­nen ent­we­der als Prä­senz­ver­samm­lung oder als Online- bzw. Hybrid-Ver­samm­lung durch­ge­führt wer­den. Es gel­ten ana­log die Rege­lun­gen der Sat­zung des VBS (§7, 5).

Die AG-Tagun­gen sind spä­tes­tens acht Wochen vor ihrer Durch­füh­rung beim Sprecher/innenteam der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz anzu­mel­den. Die Anmel­dun­gen ent­hal­ten fol­gen­de Anga­ben:

Zeit­punkt der Tagung,
Ansprechpartner/in (mit Adres­sen etc.),
The­ma der Tagung,
Tagungs­ge­büh­ren,
Kurz­dar­stel­lung des Inhal­tes. 
Eine kur­ze Bericht­erstat­tung über die Ergeb­nis­se der Tagun­gen geht zum Zweck der Ver­öf­fent­li­chung in der Ver­bands­zeit­schrift “blind–sehbehindert” bzw. im News­let­ter oder auf der Home­page des Ver­ban­des an die Redak­ti­on.

2 Arbeits­krei­se (AK)

Arbeits­krei­se bil­den eine spe­zi­el­le Form der AGs. Sie haben eine defi­nier­te Mit­glied­schaft. Ihre Auf­ga­ben und Ergeb­nis­se wer­den eben­falls von der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz dis­ku­tiert. Die Rege­lun­gen der GO (§3, 1) gel­ten in ent­spre­chen­der Form auch für die Arbeits­krei­se.

3 Pro­jekt­grup­pen (PG)

Pro­jekt­grup­pen erhal­ten vom Vor­stand einen klar defi­nier­ten Arbeits­auf­trag, haben eine defi­nier­te Mit­glied­schaft und arbei­ten zeit­lich begrenzt. Sie erhal­ten bei Bedarf einen finan­zi­el­len Rah­men für ihre Arbeit.

§ 4 AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz

Die AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz tagt ein­mal im Jahr vor­zugs­wei­se spä­tes­tens vier Wochen vor der Ver­wal­tungs­rats­sit­zung. 
Zu den Sit­zun­gen der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz lädt die/der Sprecher/in oder die Stell­ver­tre­tung min­des­tens vier Wochen vor­her ein. Der Ein­la­dung ist die vor­läu­fi­ge Tages­ord­nung bei­zu­fü­gen, aus der Ort und Ter­min der Sit­zung her­vor­ge­hen. Spä­tes­tens zwei Wochen vor der Sit­zung wer­den den Mit­glie­dern die Kurz­be­rich­te über die Tätig­kei­ten der Arbeits­ge­mein­schaf­ten, Arbeits­krei­se, Pro­jekt­grup­pen, Fach­ko­or­di­na­to­ren sowie Beauf­trag­ten im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr zuge­sandt: 
Die Kon­fe­renz wird gelei­tet von dem/der Sprecher/in und/oder dessen/deren Stellvertreter/in. Er/Sie kann ein ande­res Mit­glied der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz mit der Lei­tung der Sit­zung beauf­tra­gen. Die Kon­fe­renz wird nach einer Tages­ord­nung durch­ge­führt. 
Die AG-Lei­ten­den-Kon­fe­ren­zen kön­nen ent­we­der als Prä­senz­ver­samm­lung oder als Online- bzw. Hybrid-Ver­samm­lung durch­ge­führt wer­den. Es gel­ten ana­log die Rege­lun­gen der Sat­zung des VBS (§ 7, 5). 
Die Auf­ga­ben der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz sind:˗Die Kon­fe­renz dient der Koor­di­na­ti­on und dem Aus­tausch der Mit­glie­der der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz.
˗Sie ver­tritt die Belan­ge der Mit­glie­der der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz im Ver­band.
˗Sie greift Impul­se und neue Fra­ge­stel­lun­gen aus der Tätig­keit der Mit­glie­der der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz auf.
˗Sie geht aktu­el­len Fra­ge­stel­lun­gen aus dem Bereich des Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­bil­dungs­we­sens nach, sucht Ant­wor­ten auf offe­ne Fra­gen und bemüht sich um Umset­zung in den jewei­li­gen Hand­lungs­fel­dern.
˗Sie befasst sich mit Fra­ge­stel­lun­gen der Aus­bil­dung und Wei­ter­bil­dung.
˗Sie emp­fiehlt und initi­iert Ver­öf­fent­li­chun­gen.

Bei Abstim­mun­gen hat jedes Mit­glied der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz eine Stim­me. Beschlüs­se wer­den in offe­ner Abstim­mung mit ein­fa­cher Mehr­heit der abge­ge­be­nen Stim­men gefällt. 
Der/die Sprecher/in und der/die Stellvertreter/in wer­den in offe­ner Wahl aus dem Kreis der Mit­glie­der der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz (§11 der Sat­zung des VBS) gewählt. Bei Antrag eines Mit­glieds auf gehei­me Wahl bedarf es der Bestä­ti­gung durch ein­fa­chen Beschluss. Eine Abwahl des Sprechers/der Spre­che­rin und/oder der/die Stellvertreter/in kann nur in gehei­mer Wahl mit Zwei­drit­tel­mehr­heit der Anwe­sen­den erfol­gen. 
Die Wahl der Vertreter/innen zur Dele­gier­ten­ver­samm­lung erfolgt in offe­ner Wahl. Bei Antrag eines Mit­glieds auf gehei­me Wahl bedarf es der Bestä­ti­gung durch ein­fa­chen Beschluss. Die Vertreter/innen kön­nen ein­zeln oder durch Lis­ten­wahl gewählt wer­den. Jede/jeder Kandidat/in muss dabei über eine Stell­ver­tre­tung aus dem durch sie/ihn reprä­sen­tier­ten AK/AG-Vor­stand ver­fü­gen; die Stell­ver­tre­tung ist ver­tre­tungs­be­rech­tigt im Sin­ne §7, 1 der Sat­zung. Eine Stim­men­bün­de­lung ist nicht mög­lich; wer­den weni­ger Vertreter/innen als rech­ne­risch mög­lich gewählt, ver­fal­len die Stim­men. Spä­tes­tens zwei Wochen nach der Wahl ist der Vor­stand über das Wahl­er­geb­nis zu infor­mie­ren. 
Für die Aus­rich­tung der AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz wird ein aus­rei­chen­der Betrag im Finanz­plan des lau­fen­den Jah­res berück­sich­tigt. 

§ 5       Haus­halt

5.1      Finan­zen Arbeits­ge­mein­schaf­ten
Jede AG kann eine eige­ne AG-Kas­se füh­ren. Die Ver­ant­wort­lich­keit für die Kas­sen­füh­rung liegt bei der/dem AG-Lei­ter/in. Die ope­ra­ti­ve Kas­sen­füh­rung kann an die Stell­ver­tre­tung oder ein Mit­glied des erwei­ter­ten Vor­stands der AG dele­giert wer­den.

Für die Kas­sen­füh­rung steht den AGs ein Unter­kon­to des Ver­ban­des zur Ver­fü­gung, zu dem die AG-Lei­ter/in recht­li­chen Zugriff haben. Alter­na­tiv kann die Kon­to­füh­rung durch die Geschäfts­stel­le des VBS über­nom­men wer­den; die Ent­schei­dung über die Ver­wen­dung der Mit­tel bleibt unbe­rührt bei der AG.

Bis zum 15. Janu­ar eines Jah­res müs­sen die AGs bei der Geschäfts­stel­le des VBS einen Finanz­be­richt des ver­gan­ge­nen Jah­res ein­rei­chen, wel­cher eine nachvoll­ziehbare Über­sicht aller Kas­sen- und Kon­to­be­we­gun­gen (d. h. Ein­nah­men und Aus­ga­ben) inkl. Anfangs- und End­be­stand bie­tet. Der Auf­stel­lung sind die ent­spre­chen­den Bele­ge bei­zu­fü­gen.

Fer­ner ist für das neue Jahr ein Finanz­plan bei­zu­fü­gen, aus wel­chem die geplan­ten Ein­nah­men und Aus­ga­ben für die Arbeit der AG her­vor­ge­hen. Die Finanz­pla­nung soll so erfol­gen, dass alle anfal­len­den Kos­ten für die Arbeit durch ent­spre­chen­de Ein­nah­men (v. a. Teil­neh­mer­bei­trä­ge zu den AG-Tagun­gen) nach Mög­lich­keit gedeckt wer­den. In dem Finanz­plan ver­an­schla­gen die AGs auch die Gel­der, die für die Lei­tung der AG des fol­gen­den Jah­res erfor­der­lich sind.

Nicht­mit­glie­der zah­len bei AG-Tagun­gen in Prä­senz min­des­tens 10 % bzw. min­des­tens 25,00 € mehr als Ver­bands­mit­glie­der. Stu­die­ren­den, Erwerbs­lo­sen und Eltern kön­nen beson­de­re Ermä­ßi­gun­gen von den AGs ein­ge­räumt wer­den.

Anträ­ge auf Zuschüs­se für beson­de­re Pro­jek­te kön­nen über die AG-Lei­ten­den-Kon­fe­renz gestellt wer­den; die­se wer­den vom Ver­wal­tungs­rat geprüft und beschlos­sen. Die vom Ver­wal­tungs­rat geneh­mig­ten Zuschüs­se kön­nen erst nach Abrech­nung des ver­gan­ge­nen Jah­res und bei nach­ge­wie­se­nem Bedarf abge­ru­fen wer­den. Erge­ben sich sol­che beson­de­ren Pro­jek­te im Kalen­der­jahr erst nach der Ver­wal­tungs­rats­sit­zung, müs­sen aber noch im lau­fen­den Haus­halts­jahr beschie­den wer­den, ent­schei­det der VBS-Vor­stand über die Dring­lich­keit und den ent­sprechenden Antrag der/des AG und erstat­tet dem Ver­wal­tungs­rat bei des­sen nächs­ter Sit­zung Bericht.

Über­schrei­tet das Gut­ha­ben einer AG am 31.12. eines Jah­res den Betrag von 2.000 €, wird der Dif­fe­renz­be­trag zu 2.000 € im 1. Quar­tal des Fol­ge­jah­res an das Haupt­kon­to abge­führt (Aus­nah­me bei lau­fen­dem Ver­fah­ren einer Tagungs­an­mel­dung).

5.2      Finan­zen Arbeits­krei­se
Jeder AK kann eine eige­ne AK-Kas­se füh­ren. Die Kas­sen­füh­rung erfolgt durch den/die AK-Lei­ter/in. Es gel­ten wei­ter­hin die Bestim­mun­gen § 5, 5.1 die­ser Ord­nung.

5.3      Finan­zen Lan­des­kas­sen
Jeder Lan­des­ver­band / jede Lan­des­grup­pe kann eine eige­ne Lan­des­kas­se füh­ren. Die Kas­sen­füh­rung erfolgt durch den/die Landesvorsitzende/n oder durch eine/n gewähl­ten Kassenverwalter/in.

Für die Kas­sen­füh­rung steht den Lan­des­ver­bän­den / den Lan­des­grup­pen ein Unter­kon­to des Ver­ban­des zur Ver­fü­gung, zu dem die/der Vor­sit­zen­de resp. der/die Kassenverwalter/in recht­li­chen Zugriff haben. Alter­na­tiv kann die Kon­to­füh­rung durch die Geschäfts­stel­le des VBS über­nom­men wer­den; die Ent­schei­dung über die Ver­wen­dung der Mit­tel bleibt unbe­rührt beim Lan­des­ver­band.

Die Jah­res­ab­rech­nung über alle Akti­vi­tä­ten der Lan­des­ver­bän­de / der Landes­gruppen, ein­schließ­lich sämt­li­cher Neben­kos­ten, hat bis zum 15. Janu­ar des fol­gen­den Geschäfts­jah­res schrift­lich unter Vor­la­ge der ent­spre­chen­den Bele­ge bei der Geschäfts­stel­le des VBS zu erfol­gen. In einem Finanz­plan wer­den die Gel­der ver­an­schlagt, die für die Lei­tung des Lan­des­ver­ban­des / der Lan­des­grup­pe des fol­gen­den Jah­res erfor­der­lich sind.

Anträ­ge auf Zuschüs­se für beson­de­re Pro­jek­te kön­nen vom Ver­wal­tungs­rat geprüft und beschlos­sen wer­den. Die vom Ver­wal­tungs­rat geneh­mig­ten Zuschüs­se kön­nen erst nach Abrech­nung des ver­gan­ge­nen Jah­res und bei nach­ge­wie­se­nem Bedarf abge­ru­fen wer­den. Erge­ben sich sol­che beson­de­ren Pro­jek­te im Kalen­der­jahr erst nach der Ver­wal­tungs­rats­sit­zung, müs­sen aber noch im lau­fen­den Haus­halts­jahr beschie­den wer­den, ent­schei­det der VBS-Vor­stand über die Dring­lich­keit und den ent­spre­chen­den Antrag des Lan­des­ver­ban­des / der Lan­des­grup­pe und erstat­tet dem Ver­wal­tungs­rat bei des­sen nächs­ter Sit­zung Bericht.

Zur Aus­übung sei­ner Auf­ga­ben erhält jeder Lan­des­ver­band / jede Lan­des­grup­pe eine Lan­des­um­la­ge. Die­se ermit­telt sich anhand eines durch den Ver­wal­tungs­rat fest­ge­leg­ten Ver­fah­ren und besteht aus einem pau­scha­len Sockel­bei­trag sowie eines Betrags pro Mit­glied (zum Stand 31.12. des Vor­jah­res).

Die Höhe der Lan­des­um­la­ge wird durch die Geschäfts­stel­le zu Jah­res­be­ginn ermit­telt und dem Ver­wal­tungs­rat als Über­sicht zum Beschluss vor­ge­legt. Anschlie­ßend erfolgt die Aus­zah­lung auf die Kon­ten der Lan­des­ver­bän­de / der Lan­des­grup­pen.

Die Lan­des­um­la­ge wird aus­ge­setzt, wenn das Gut­ha­ben auf dem Lan­des­kon­to am 31.12. eines Jah­res einen Betrag von 5.000 € über­steigt.

Über­schrei­tet das Gut­ha­ben eines Lan­des­ver­ban­des / einer Lan­des­grup­pe am 31.12. eines Jah­res den Betrag von 7.000 €, wird der Dif­fe­renz­be­trag zu 5.000 € an den VBS abge­führt.

§ 6 Rei­se­kos­ten

1. Rei­se- und Über­nach­tungs­kos­ten wer­den nach dem Spar­sam­keits­ge­bot gewährt. Ein Tage­geld wird nicht gezahlt.

2. Für alle Fahr­ten ist die preis­wer­tes­te Vari­an­te bei ver­gleich­ba­rer Leis­tung zu wäh­len. Grund­sätz­lich sind alle Erspar­nis­mög­lich­kei­ten aus­zu­schöp­fen. Ersetzt wer­den die Fahrt­kos­ten max. in Höhe eines regu­lä­ren Tickets der DB 2. Klas­se unab­hän­gig vom gewähl­ten Ver­kehrs­mit­tel. Über Aus­nah­men ent­schei­det der Vor­stand des Ver­ban­des.

3. Bezu­schus­sung von exter­nen Tagun­gen
Auf Antrag kann der VBS die Teil­nah­me an inter­na­tio­na­len Konferenzen/Tagungen för­dern. Bezu­schusst wer­den Reise‑, Über­nach­tungs- oder Tagungs­kos­ten.
Vor­aus­set­zung für den Zuschuss sind eine Auf­stel­lung der geplan­ten Kos­ten im Vor­feld der Tagung sowie eine genaue Abrech­nung inkl. beleg­haf­ten Nach­wei­sen im Nach­gang. Außer­dem ist nach Rück­spra­che ein Bericht für die „blind-seh­be­hin­dert“ zu ver­fas­sen.
Anträ­ge sind bei der VBS-Geschäfts­stel­le zu stel­len. Über die Anträ­ge ent­schei­det der Vor­stand.

§ 7 Schluss­be­stim­mung

Die Geschäfts­ord­nung oder Abschnit­te von ihr kön­nen von den Mit­glie­dern des Ver­wal­tungs­ra­tes mit ein­fa­cher Mehr­heit geän­dert oder außer Kraft gesetzt wer­den.

 

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