Lan­des­ver­band Baden-Wür­t­­te­m­­berg

Für blin­de und seh­be­hin­der­te Kin­der, Jugend­li­che und Erwach­se­ne mit zusätz­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen ist die Teil­ha­be am Leben und am Ler­nen sowie die Teil­ha­be am Arbeits­pro­zess grund­le­gend erschwert. Somit ist ein spe­zi­fi­scher und eigen­stän­di­ger För­der­be­darf gege­ben.

Über uns

För­der­be­darf

lin­de und seh­be­hin­der­te Men­schen mit zusätz­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen haben in allen lebens­prak­ti­schen Belan­gen einen erheb­li­chen Mehr­be­darf an För­de­rung und Unter­stüt­zung. Die Wahr­neh­mung  und Kon­trol­le der Umwelt, die für einen kon­struk­ti­vis­ti­schen Umgang mit der Lebens­welt erfor­der­lich sind, erfol­gen tak­til und/(oder) im Zusam­men­wir­ken von Gehör‑, Tast‑, Geruchs- und Geschmacks­sinn, von Gedächt­nis­leis­tung und Vor­stel­lungs­ver­mö­gen. Visu­el­le Ein­drü­cke sind oft kein zuver­läs­si­ges Abbild der Rea­li­tät und füh­ren bei seh­be­hin­der­ten Men­schen mit wei­te­ren Beein­träch­ti­gun­gen zu einem deut­lich erschwer­ten Lern- und Ver­ar­bei­tungs­pro­zess, zu unvoll­stän­di­gen Infor­ma­tio­nen im Erwerb von Erfah­run­gen und Kom­pe­ten­zen.

Der För­der­be­darf ist dem­zu­fol­ge nicht nur allein auf den Bereich Sehen beschränkt, son­dern umfasst auch die Berei­che Hören, Spra­che, geis­ti­ge Ent­wick­lung, emo­tio­na­le und/oder sozia­le Ent­wick­lung, Ler­nen, moto­ri­sche und kör­per­li­che Ent­wick­lung. Wenn die För­de­rung in die­sen Berei­chen den Bedürf­nis­sen der Kin­der und Jugend­li­chen ent­spricht, ist es mög­lich, eine ech­te Teil­ha­be am Lern­pro­zess, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die inklu­si­ve Beschu­lung, zu rea­li­sie­ren. Die­se Unter­stüt­zung ist aber auch zur Sicher­stel­lung beruf­li­cher Teil­ha­be erfor­der­lich. Nur durch eine ange­mes­se­ne Unter­stüt­zung ist eine sozia­le Ein­bin­dung, ver­bun­den mit wei­test­ge­hen­der Auto­no­mie, zu errei­chen.
So wie das Kind oder der Jugend­li­che der all­ge­mei­nen Schul­pflicht nach­kom­men möch­te, hat der Erwach­se­ne den Wunsch nach Aus­bil­dung, Arbeit oder das Inter­es­se einer ihm mög­li­chen Betä­ti­gung nach­ge­hen zu wol­len. Dadurch wird För­de­rung ein wich­ti­ges Ele­ment für die Iden­ti­täts­fin­dung der Men­schen mit mehr­fa­chen Beein­träch­ti­gun­gen.

Lebens­lan­ges Ler­nen

För­de­rung und Ler­nen sind untrenn­bar mit­ein­an­der ver­bun­den und stel­len in die­ser Ver­bin­dung eine not­wen­di­ge Vor­aus­set­zung zur Teil­ha­be am Leben und an der Arbeit dar. Dies gilt ein Leben lang, auch und gera­de für blin­de und seh­be­hin­der­te Men­schen mit zusätz­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen.
Das Leben lehrt, dass lebens­lan­ges Ler­nen ein stän­di­ges Muss zur Ent­wick­lung und zum Erhalt von Fähig­kei­ten und Fer­tig­kei­ten ist. Lebens­lan­ges Ler­nen hat in den letz­ten Jahr­zehn­ten stei­gen­de Auf­merk­sam­keit erhal­ten und den Ein­zug in vie­le bil­dungs­po­li­ti­sche For­de­run­gen und Kon­zep­te gefun­den. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat dar­auf­hin ein „Memo­ran­dum über lebens­lan­ges Ler­nen“ vor­ge­legt. Danach kann Ler­nen nicht nur in Alters- und Klas­sen­stu­fen oder nach recht­li­cher Ver­pflich­tung gewür­digt wer­den, son­dern ist als Bestand­teil des gesam­ten Lebens zu betrach­ten.

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Vor­stand der AG (Stand 2019)

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Bei­spiel­stra­ße 5
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maxi.musterfrau@vbs.eu

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